Sanierungsoffensive 2026
Infos Sanierungsoffensive 2026
Eine Registrierung ist ab Mitte November 2025 möglich. Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2026.
Die energetische Ausgangssituation für das Sanierungsobjekt bei Antragstellung und die Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen ist mit Hilfe eines Energieausweises (OIB-Richtlinie 6, Ausgabe April 2019) mit der Berechnung des Heizwärmebedarfs des Gebäudes gemäß Richtlinie 2010/31/EU darzustellen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Privatpersonen
- Für Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus
- Kein Hauptwohnsitz am Wohnobjekt erforderlich
- Gebäudealter mindestens 15 Jahre
Was wird gefördert?
Thermische Sanierung im privaten Wohnbau:
- Einzelbauteilsanierungen
- Umfassende Sanierungen sowie Teilsanierung 40%
Art der Förderung
Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer Pauschale gewährt und ist zusätzlich auf höchstens 30% der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.
Zeiträume
- Registrierung beziehungsweise Antragsstellungen sind ab Mitte November 2025 möglich.
- Registrierungen und Anträge können so lange eingereicht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31.12.2026
- Ab Registrierung 9 Monate Zeit für die Umsetzung und Antragstellung.
- Gefördert werden Lieferungen und Leistungen, die ab 03.10.2025 erbracht werden.
Förderungsfähige Maßnahmen
- Dämmung Außenwände
- Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. Daches
- Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. Kellerbodens
- Tausch der Fenster und Außentüren
Voraussetzungen für Fenster
- Benötigt wird:
- Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes
- Alle Rechnungen (Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt sein)
- Endabrechnungsformular
- Austausch oder Sanierung von zumindest 75% der bestehenden Fenster oder Fensterflächen innerhalb des geltenden Leistungszeitraumes
- max. Uw-Wert: 1,1 W/m²K (U-Wert des Gesamtfensters)
Höhe der Förderung
1. Einzelbauteilsanierung
- Förderung ist mit max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt -> max. jedoch 5.000€ möglich !!
2. Umfassende Sanierung sowie Teilsanierung 40%
max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt
- Teilsanierung 40% -> max. 10.000€
- Umfassende Sanierung guter Standard -> 15.000€
- Umfassende Sanierung klimaaktiv -> 20.000€
Die Antragstellung, nach Umsetzung der Maßnahme, muss innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung durchgeführt werden.
Die endgültige Förderungssumme wird nach der Antragstellung und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.