Förderaktion 2024/2025
Ab 15. Juli zu beantragen
Was wird gefördert ?
- Bonus für die Kosten der reinen Arbeitsleistung von Handwerkern
- gilt für den privaten Wohnbereich
- für Umbauten, Sanierungen oder Wohnraumschaffung
Wer kann eine Förderung beantragen ?
- Privatpersonen die am Haupt- oder Nebenwohnsitz Handwerkerleistungen
durchführen lassen - Voraussetzung: Volljährigkeit -> somit auch voll geschäftsfähig
Wie viel wird gefördert ?
- ab 250 € (netto) möglich
- ab 15. Juli kann der Bonus beantragt werden
- rückwirkend ab 1. März 2024 (bis 31.12.2025)
- bis zu 20% der Kosten bis 10.000€ – gilt pro Person sowie Wohneinheit (höchstens 2.000 € und nächstes Jahr höchstens 1.500 €) > Material und Fahrtkosten nicht förderbar!
- soll KundInnen finanziell entlasten
Kombination mit anderen Förderungen möglich ?
- Es ist nicht möglich weitere Förderungen für dieselbe Arbeitsleistung zu beantragen.
Beispiele: diverse Zuschüsse, Steuerbegünstigungen oder Förderungen anderer Stellen - Die Arbeitsleistung darf auch nicht durch eine Versicherungsleistung gedeckt sein.
Antragstellung
- Antrag online über die Website Handwerkerbonus.gv.at möglich
- Anmeldung nur mit ID Austria oder gültigem Lichtbildausweis
- Mehrere Rechnungen können in einem Antrag zusammengefasst werden (Arbeitsleistung muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein)
- Angabe von Name, Anschrift, IBAN und Nachweis für die Bezahlung der Rechnung (Kontoauszug, Überweisungsbeleg)
- Die Abwicklung (online) übernimmt die Bundesbuchhaltungsagentur. (BHAG)
- Für wen es online nicht möglich ist, gibt es eigene „institutionelle Hilfestellungen“ (Gemeindeämter).