Förderaktion 2024/2025

Ab 15. Juli zu beantragen

Was wird gefördert ?

  • Bonus für die Kosten der reinen Arbeitsleistung von Handwerkern
  • gilt für den privaten Wohnbereich
  • für Umbauten, Sanierungen oder Wohnraumschaffung

Wer kann eine Förderung beantragen ?

  • Privatpersonen die am Haupt- oder Nebenwohnsitz Handwerkerleistungen
    durchführen lassen
  • Voraussetzung: Volljährigkeit -> somit auch voll geschäftsfähig

Wie viel wird gefördert ?

  • ab 250 € (netto) möglich
  • ab 15. Juli kann der Bonus beantragt werden
  • rückwirkend ab 1. März 2024 (bis 31.12.2025)
  • bis zu 20% der Kosten bis 10.000€ – gilt pro Person sowie Wohneinheit (höchstens 2.000 € und nächstes Jahr höchstens 1.500 €) > Material und Fahrtkosten nicht förderbar!
  • soll KundInnen finanziell entlasten

Kombination mit anderen Förderungen möglich ?

  • Es ist nicht möglich weitere Förderungen für dieselbe Arbeitsleistung zu beantragen.
    Beispiele: diverse Zuschüsse, Steuerbegünstigungen oder Förderungen anderer Stellen
  • Die Arbeitsleistung darf auch nicht durch eine Versicherungsleistung gedeckt sein.

Antragstellung

  • Antrag online über die Website Handwerkerbonus.gv.at möglich
  • Anmeldung nur mit ID Austria oder gültigem Lichtbildausweis
  • Mehrere Rechnungen können in einem Antrag zusammengefasst werden (Arbeitsleistung muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein)
  • Angabe von Name, Anschrift, IBAN und Nachweis für die Bezahlung der Rechnung (Kontoauszug, Überweisungsbeleg)
  • Die Abwicklung (online) übernimmt die Bundesbuchhaltungsagentur. (BHAG)
  • Für wen es online nicht möglich ist, gibt es eigene „institutionelle Hilfestellungen“ (Gemeindeämter).

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