Sanierungsbonus des Klimaschutzministeriums

Wer kann eine Förderung beantragen?

(Mit-)Eigentümerinnen, Bauberechtigte oder Mieterinnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses

Was wird gefördert?

  • Thermische Sanierung von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung).
  • Gebäude im Inland
  • Pro KalenderJahr und pro Wohnheit kann nur EIN Förderantrag gestellt werden

ACHTUNG!! Für Gebäude mit drei oder mehr Einheiten oder Reihenhäuser bei denen die gesamte Wohnanlage saniert wird, gelten andere Bestimmungen!

Arten der Sanierung

  1. Einzelbauteilsanierungen
  2. Umfassende Sanierungen
  • guter Standard
  • klimaaktiv
  • Teilsanierung 40%

Förderungsfähige Maßnahmen

  • Dämmung Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch Fenster

Förderungsfähige Kosten

  • Material, Planung und Montage. (Keine Montage, keine Förderung!)
  • Planungskosten werden mit max. 10% aller förderungsfähigen Kosten berücksichtigt (bspw. Ausstellung Energieausweis, Baustellenkoordination, Architekturhonorar)

Voraussetzungen für Fenster

  • Benötigt wird:
    • Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes oder
    • gültiger Energieausweis (max. 10 Jahre alt) oder
    • Gesamtsanierungskonzept (bei umfassender Sanierung)
  • Austausch oder Sanierung von zumindest 75% der bestehenden Fenster oder Fensterflächen innerhalb des geltenden Leistungszeitraumes ( = 1 Jahr ab Registrierung)
  • max. Uw-Wert: 1,1 W/m²K (U-Wert des Gesamtfensters)
  • Förderung von Maßnahmen, die den Heizwärmebedarf im privaten Wohnraum reduzieren

Höhe der Förderung

  • Förderung ist mit max. 50 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt -> max. jedoch 9.000€ möglich !!

  • Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25% der gedämmten Flächen) erhöht sich die oben genannte Förderung um max. 50%

Die endgültige Förderungssumme wird nach der Antragstellung und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

Hilfe für hochwasserbetroffene Privathaushalte im Rahmen
der Sanierungsoffensive

Thermisch sanierte Gebäude, die beim Hochwasser beschädigt wurden, werden unter erleichterten Bedingungen im Rahmen des Sanierungsbonus gefördert. Die Sonderaktion ist befristet für Registrierungen bis zum 31.12.2024. Bei einer Teilsanierung 40 % oder umfassenden Sanierungen muss der Antrag bis zum 31.12.2024 gestellt werden.

Die Förderung zum Fenstertausch kurz erklärt:


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